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Aktuelles

Auf der Homepage der DBK lesen wir bei der Vorstellung des Dokumentes «Der Bischof von Rom»: «Im Blick auf die Lehre des Ersten Vatikanischen Konzils über den Jurisdiktionsprimat wird eine Relecture („re-wording“) gefordert, das heisst eine aktualisierende Interpretation und Neuformulierung unter Berücksichtigung der historischen Umstände und der Weiterentwicklung der Lehre insbesondere durch das Zweite Vatikanische Konzil.»


Bei dieser sog. Relectüre, die ja in solchen Fällen meistens zu etwas anderem führt, als es dem bisherigen Verständnis entspricht, gilt die Enzyklika von Johannes Paul II. «Ut unum sint» (25. Mai 1995) als Startschuss. Dort heisst es in der Nr. 95 der Enzyklika: «Ich bin überzeugt, diesbezüglich eine besondere Verantwortung zu haben, vor allem wenn ich die ökumenische Sehnsucht der meisten christlichen Gemeinschaften feststelle und die an mich gerichtete Bitte vernehme, eine Form der Primatsausübung zu finden, die zwar keineswegs auf das Wesentliche ihrer Sendung verzichtet, sich aber einer neuen Situation öffnet.» Und weiter: «Der Heilige Geist schenke uns sein Licht und erleuchte alle Bischöfe und Theologen unserer Kirchen, damit wir ganz offensichtlich miteinander die Formen finden können, in denen dieser Dienst einen von den einen und anderen anerkannten Dienst der Liebe zu verwirklichen vermag«.

 

Unmittelbar vorher (Nr 94) aber beschreibt Johannes Paul II. den Primat des Papstes mit folgenden Worten: «Mit der Vollmacht und Autorität, ohne die dieses Amt illusorisch wäre, muss der Bischof von Rom die Gemeinschaft aller Kirchen gewährleisten. Dadurch ist er der Erste unter den Dienern an der Einheit. Dieser Primat wird auf verschiedenen Ebenen ausgeübt; sie betreffen die wachsame Aufsicht über die Weitergabe des Wortes, über die Feier der Sakramente und der Liturgie, über die Mission, über die Disziplin und über das christliche Leben. Dem Nachfolger des Petrus obliegt es, an die Forderungen des Gemeinwohls der Kirche zu erinnern, falls jemand versucht wäre, dies zugunsten eigener Interessen zu vergessen. Er hat die Pflicht hinzuweisen, zu warnen und manchmal diese oder jene Meinung, die verbreitet wird, für unvereinbar mit der Einheit des Glaubens zu erklären. Wenn es die Umstände erfordern, spricht er im Namen aller Hirten, die mit ihm in Gemeinschaft stehen. Er kann auch — unter ganz bestimmten, vom I. Vatikanischen Konzil klargestellten Bedingungen — ex cathedra erklären, dass eine Lehre zum Glaubensgut gehört. 152 Durch dieses Zeugnis der Wahrheit dient er der Einheit.» Wie aber soll das alles gehen ohne Jurisdiktion?

 

Wir halten fest:

1.  Ohne Vollmacht (vgl. Jurisdiktion) und Autorität (vgl. Primat) ist das das Papstamt nach Johannes Paul II. illusorisch. Das heisst, es wäre nicht mehr das, was es sein soll: «Mit der Vollmacht und Autorität, ohne die dieses Amt illusorisch wäre, muss der Bischof von Rom die Gemeinschaft aller Kirchen gewährleisten.» (94)

2.  Der Primat umfasst nach Ut unum sint 94 verschiedene Ebenen, auf denen der Papst «klärend und mit Autorität» eingreifen kann. Sie betreffen die «wachsame Aufsicht» über die «Weitergabe des Wortes», die «Feier der Sakramente und der Liturgie», die «Mission», die «Disziplin und das christliche Leben». (94) Dem Nachfolger Petri obliegt es (ich fasse zusammen: a) das Gemeinwohl der Kirche zu schützen, b) zu warnen, c) irrige Ansichten zu verurteilen, die der Einheit im Glauben widersprechen. d) Er kann im Namen aller Hirten sprechen, die mit ihm in Gemeinschaft stehen und e) er kann ex cathedra eine Lehre vorlegen, die von allen zu glauben ist. Abschliessend: «Durch dieses Zeugnis der Wahrheit dient er der Einheit». (94)

 

Mit dem von ihm angeregten «Dienst der Liebe», über den es nachzudenken gilt, kann also m.E. nicht etwas ganz anderes gemeint sein, etwa ein Ehrenprimat des Patriarchen des Westens ohne Jurisdiktion über die anderen des Ostens und über die übrigen bis dato von uns getrennten Christen.

Mit dem «Dienst der Liebe» kann es m.E. auch nicht einen doppelten Standard bzw. eine doppelte Wahrheit in Bezug auf das Petrusamt geben, ohne dieses zu dekonstruieren: eine(n) für die römisch-katholische Kirche (sozusagen das lateinische Patriarchat) mit maximaler Jurisdiktion gemäss Vat. I. über die ganze Kirche und eine(n) für die anderen, von ihr bisher getrennten Kirchen (Patriarchate des Ostens) und kirchlichen Gemeinschaften (die aus dem Protestantismus hervorgingen) ohne Jurisdiktion über sie.

 

Meiner Meinung nach wäre das dann nicht eine Relectüre des Vat. I. (Pastor aeternus), sondern seine Aufhebung. Da wir davon ausgehen, dass das Dogma der Unfehlbarkeit des Papstes und seines Jurisdiktionsprimates unfehlbar die Wahrheit über das Petrusamt zum Ausdruck bringt und im Heiligen Geist definiert wurde, muss sie für alle Christen gelten. Es gibt kein Zurück in frühere Zeiten.


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